Als Fliegerärztin bin ich behördlich bestellt.

Ich führe, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderlichen Begutachtungen durch. 

Dazu gehört das medizinische Tauglichkeitszeugnis (Flugtauglichkeitszeugnis, auch als Medical bezeichnet) im Auftrag der zuständigen Erlaunisbehörde auszustellen. Die Tätigkeit als Fliegerarzt erfordert Kenntnisse über die besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während des Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie.

Die Voraussetzungen für die amtliche Bestellung zum Flugmedizinischen Sachverständiger (Fliegerarzt) ist in § 24e Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und in der Ersten Durchführungsverordnung zu LuftVZO (1. DV LuftVZO). geregelt. (Quelle: Wikipedia). Fliegerärzte sind im Deutschen Fliegerarztverband organisiert.

Mehr Informationen zur Flugmedizin, meinen Leistungen und dem Fragebogen finden sie hier.